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   OLG Hamm, 18.10.2000 - 13 U 115/00   

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https://dejure.org/2000,5087
OLG Hamm, 18.10.2000 - 13 U 115/00 (https://dejure.org/2000,5087)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.10.2000 - 13 U 115/00 (https://dejure.org/2000,5087)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - 13 U 115/00 (https://dejure.org/2000,5087)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.02.1995 - VI ZR 201/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2000 - 13 U 115/00
    Deshalb wären mit dem zuerkannten Schmerzensgeld alle Schadensfolgen abgegolten, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnte (BGH NJW 1995, 1614 m.w.N.), wobei die Frage der Erkennbarkeit nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffs durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, d.h. nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen, zu beurteilen wäre (BGH NJW 1998, 2300).
  • BGH, 19.05.1982 - IVb ZR 705/80

    Bindungswirkung einer während der Trennung abgeschlossenen Vereinbarung über den

    Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2000 - 13 U 115/00
    Während der Vergleich als Vollstreckungstitel einer Auslegung nach den für die Urteilsauslegung geltenden Grundsätzen zugänglich ist (Zöller/Stöber, ZPO, 21. Aufl., § 794, Rdn. 14 a, mißverständlich OLG Frankfurt, VersR 1995, 1961), gelten für ihn als privatrechtlichen Vertrag die Regeln des materiellen Rechts (BGH NJW 1982, 2072).
  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 234/91

    Prozeßvergleich über Unterhalt als Gegenstand der Abänderungsklage

    Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2000 - 13 U 115/00
    Dabei können Inhalt und Umfang der materiell rechtlichen Vereinbarung einerseits und des prozessualen Vertrages als Vollstreckungstitel andererseits auseinanderfallen (BGH NJW 1993, 1995, 1996).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.1995 - 1 U 134/94

    Beschränkung des Schmerzensgeldes auf einen in der Vergangenheit liegenden

    Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2000 - 13 U 115/00
    Eine Begrenzung des Schmerzensgeldes auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung darf deshalb nur hinsichtlich der Zukunftsrisiken erfolgen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 927).
  • OLG Frankfurt, 22.09.1994 - 1 U 57/93

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Auslegung eines Teilvergleichs, Haftung für

    Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2000 - 13 U 115/00
    Eine gesonderte Bemessung des Schmerzensgeldes nach bestimmten Zeitabschnitten und eine Addition zu einem Gesamtbetrag sind unzulässig (OLG Oldenburg, NJW-RR 1988, 615; OLG Frankfurt, VersR 1995, 1061).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.1998 - 2 Ss OWi 42/98
    Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2000 - 13 U 115/00
    Deshalb wären mit dem zuerkannten Schmerzensgeld alle Schadensfolgen abgegolten, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnte (BGH NJW 1995, 1614 m.w.N.), wobei die Frage der Erkennbarkeit nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien oder der Vollständigkeit der Erfassung des Streitstoffs durch das Gericht, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, d.h. nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines insoweit Sachkundigen, zu beurteilen wäre (BGH NJW 1998, 2300).
  • OLG Oldenburg, 20.10.1987 - 12 U 36/87
    Auszug aus OLG Hamm, 18.10.2000 - 13 U 115/00
    Eine gesonderte Bemessung des Schmerzensgeldes nach bestimmten Zeitabschnitten und eine Addition zu einem Gesamtbetrag sind unzulässig (OLG Oldenburg, NJW-RR 1988, 615; OLG Frankfurt, VersR 1995, 1061).
  • KG, 03.11.2003 - 12 U 102/03

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kosten einer Akupunkturbehandlung nach

    Voraussetzung ist jedoch, dass die angewandte "Außenseitermethode" auf einem nach medizinischen Erkenntnissen nachvollziehbaren Ansatz beruht und bei einer ex amte Betrachtung zumindest eine gewisse Aussicht auf Erfolg (Heilung, Linderung, Verhinderung von weiterer Verschlechterung) verspricht, wobei es als sachgerecht erscheint, die Anforderungen an den möglichen Behandlungserfolg vom Grad der Schwere der Verletzung/Erkrankung und den damit verbundenen Leiden des Geschädigten abhängig zu machen (vgl. OLG Karlsruhe a. a. O., sowie zu den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung BGH NJW 1993, 2369; NJW 1996, 3074; NJW 2003, 294; OLG Frankfurt, OLG-Report Frankfurt 2003, 42 ff.; vgl. auch OLG Hamm, OLG-Report 2002, 67).
  • LG Traunstein, 18.07.2016 - 7 O 3674/14

    Zum Abgeltungsumfang des Schmerzensgeldes bei Vergleich mit Vorbehalt

    Ob und gegebenenfalls inwieweit dem Kläger ein weiteres Schmerzensgeld zusteht, bestimmt sich zunächst nach dem Inhalt des am 09.08.2006 geschlossenen Vergleichs (vgl. OLG Hamm, r+s 2001, 505).
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